Welche Angaben sind erforderlich fur den Inhalt einer Rechnung?

Welche Angaben sind erforderlich für den Inhalt einer Rechnung?

Die zentrale Bestimmung für den erforderlichen Inhalt einer Rechnung ist § 14 Abs. 4 UStG. Eine Rechnung hat hiernach die folgenden Angaben zu enthalten: Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers;

Wie lange dauert die Rechnung für die Begleichung?

Wenn du Bauleistungen oder Handwerksarbeiten erbracht hast, bist du verpflichtet, eine Rechnung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten auszustellen. Für die Begleichung hat der Kunde dann eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, wenn du es nicht anders auf der Rechnung vermerkt hast.

Was gilt für die Aufbewahrung der Rechnung?

Für die Aufbewahrung der Rechnung gilt es § 14b UStG zu beachten. Die gesetzlichen Folgen im Fall einer falschen Rechnung sind erheblich. So haftet derjenige Unternehmer, der in einer Rechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung eine zu hohe Steuer ausgewiesen hat, auch für den Mehrbetrag (§ 14c Abs. 1 UStG).

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Wie lange muss eine Rechnung aufbewahrt werden?

Als Unternehmer hast du die Pflicht, Rechnungen und Belege ganze 10 Jahre aufzubewahren. Die Frist endet immer mit dem Ende eines Kalenderjahres. Das heißt, dass Dokumente teilweise sogar über 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Beispiel: Eine Rechnung aus dem Januar 2019 musst du bis zum 31.12.2029 aufbewahren.

Wie ist die Rechnung des Steuerberaters aufgeführt?

In der Rechnung deines Steuerberaters ist angegeben, auf welche Tabelle er sich bei welchem Rechnungsposten bezieht. Auch die Vorgaben der StBVV für einzelne Aufgaben sind in der Rechnung des Steuerberaters genau aufgeführt. Dabei nennt die Rechnung die Paragraphen, die sich auf den genannten Posten beziehen.

Welche Dokumente gelten als Rechnung?

Antworten auf diese Fragen gibt das folgende Kapitel. Als Rechnung gilt jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, egal, wie das Dokument bezeichnet wird (§ 14 Abs. 1 Satz 1 UStG).

Was ergibt sich aus der Pflicht zur Rechnungsstellung?

Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Die Pflicht zur Erstellung einer Rechnung ergibt sich sowohl aus § 14 Abs. 2 UStG, aber auch aus dem Zivilrecht, da die Erstellung einer zutreffenden Rechnung als eine Nebenpflicht der Leistung zu sehen ist. Für Zwecke des Umsatzsteuerrechts bestimmt § 14 Abs.

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