Wie funktioniert GRIN?

Wie funktioniert GRIN?

Bei GRIN können Sie entweder an jedem Verkauf verdienen, ein garantiertes Einmalhonorar erhalten oder Ihre Publikation für Leser kostenlos anbieten. Entscheiden Sie sich für eine der Optionen – den Rest machen wir! Aus Ihrer Textdatei erstellt unsere Redaktion ein fertiges E-Book und Buch mit je eigener ISBN.

Wie viel Geld bekommt man bei GRIN?

Der Autor, also Du, erhältst eine festgelegte Provision vom Verkaufserlös, welche sich zwischen 10\% und 40\% bewegt. Erwähnt werde sollte, dass der Grin Verlag die eingereichten Arbeiten nicht korrigiert oder lektoriert. Diese werden wie sie sind, mit ein paar kleinen Änderung, zum Verkauf angeboten.

Ist Grin legal?

im deutschsprachigen Raum gibt es eine Reihe von Webseiten, auf denen Sie akademische Texte zum Verkauf anbieten können, beispielsweise Grin, Xinxii oder Academon. Bei Grin etwa werden rund zehn Prozent der eingereichten Texte abgelehnt – zum Beispiel, weil sie kein Literaturverzeichnis enthalten.

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Was muss der Verlag bei der Veröffentlichung von Leserbriefen beachten?

Der Verlag muss bei der Veröffentlichung von Leserbriefen die journalistischen Sorgfaltspflichten, wie das Wahrheitsgebot, sowie das Strafrecht, das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht beachten. Zudem muss er für Meinungsvielfalt sorgen und daher auch Meinungen zu Wort kommen lassen, die er nicht oder nicht vollumfänglich teilt.

Ist ein Rechtsanspruch auf Abdruck des Leserbriefs zulässig?

Ein Rechtsanspruch auf Abdruck des Leserbriefs gibt es nicht. Begründet wird dies auch damit, dass sonst eine Vielzahl von Leserbriefen die redaktionelle Arbeit der Verlage behindern und die Tendenz einer Zeitung umkehren könnten. Sind Kürzungen oder Änderungen von Leserbriefen ohne Einwilligung zulässig?

Was ist der Leserbrief?

Der sogenannte Leserbrief ist eine schriftliche Meinungsäußerung einer Person an einen (Zeitungs-) Verlag zu einem bestimmten Beitrag.

Ist der Leserbrief gekennzeichnet oder erkennbar?

Bereits im Jahr 1954 stellt der BGH (NJW 1954, 1404) klar, dass nicht als Leserbrief gekennzeichnete oder nicht als solche erkennbare Zuschriften an Zeitungsredaktionen nicht als solche veröffentlicht werden dürfen. Habe ich ein Recht auf unveränderte Veröffentlichung meines Leserbriefs?

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