Wie kann ich Rechnungen per E-Mail verschicken?

Wie kann ich Rechnungen per E-Mail verschicken?

Rechnungen per E-Mail zu verschicken ist dabei eine besonders häufig genutzte und unkomplizierte Form der Übermittlung. Hierbei hängt der Rechnungsaussteller einfach eine PDF- oder eine Bilddatei an oder fügt einen Downloadlink in seine E-Mail ein. Andere Übertragungswege sind: DE-Mail, E-Post, Computer-Fax, Fax-Server oder Web-Download.

Wie funktioniert das Verschicken von PFD-Dokumenten per E-Mail?

Das Verschicken des PFD-Dokumentes per E-Mail geht ganz einfach. Wenn Du den Text Deiner E-Mail geschrieben hast, gehst Du auf „Datei von Festplatte hinzufügen“ und schon ist die PDF-Rechnung als Anhang verfügbar. Danach gehst Du nur noch auf „senden“ und schon kann Dein Kunde die Rechnung in seinem E-Mail-Postfach abrufen.

Warum versenden Unternehmen Rechnungen per E-Mail?

Immer mehr Firmen versenden ihre Rechnungen per E-Mail, um Prozesse zu beschleunigen und Kosten zu sparen. Dieser Beitrag nennt wichtige Punkte, die Unternehmer bei einer Umstellung auf den elektronischen Rechnungsversand berücksichtigen sollten.

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Welche Angaben müssen Rechnungen per E-Mail enthalten?

1. Rechnungen per E-Mail müssen die gleichen Pflichtangaben enthalten wie Rechnungen in Papierform. Welche Angaben elektronische Rechnungen enthalten müssen, zeigt die folgende Auflistung. Menge und Art der Lieferung bzw.

Wie wird die Rechnung per E-Mail eingebettet?

Sie wird meist in einer PDF- oder Bild-Datei angehangen oder als Downloadlink in der E-Mail eingebettet. Die Rechnung per E-Mail muss dieselben Pflichtangaben enthalten, wie eine klassische Papierrechnung.

Ist die Rechnung per E-Mail wichtig?

Die Rechnung per E-Mail muss dieselben Pflichtangaben enthalten, wie eine klassische Papierrechnung. Zudem gilt es als Unternehmen weitere Punkte wie beispielsweise die Aufbewahrungsfrist zu beachten, die in § 14 UStG festgehalten sind. Der Trend zur Rechnung per E-Mail wird 2018 weiter zunehmen. Wieso?

Wer elektronische Rechnungen per E-Mail oder über einen anderen Übertragungsweg empfängt?

Wer elektronische Rechnungen per E-Mail oder über einen anderen digitalen Übertragungsweg empfängt und dann lediglich als Papierausdruck aufbewahrt, verstößt gegen die Vorgaben der GoBD. Hingegen ist es zulässig, Papierrechnungen zu scannen und im Rahmen einer elektronischen Rechnungseingangsverarbeitung digital zu verarbeiten und zu archivieren.

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