Habe das Handy meiner Tochter kaputt gemacht?

Habe das Handy meiner Tochter kaputt gemacht?

Die Haftpflichtversicherung erstattet Schäden, die Sie am Handy einer dritten Person verursachen. Wenn Ihr Kind oder ein mit Ihnen versichertes Familienmitglied Ihr Handy kaputt macht, greift die Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Sie können eine spezielle Handyversicherung abschließen.

Was deckt die Haftpflichtversicherung nicht ab?

Grundsätzlich sind Sie mit dem Vertrag auf der sicheren Seite, wenn Sie jemandem Schaden zufügen. Dies gilt bei Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben oder die Sie selbst erlitten haben. Auch wenn Sie Personen schädigen, die in Ihrem Vertrag mitversichert sind, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

Kann ich mein Handy nach dem Kauf nachträglich versichern?

Kann ich mein Handy nach dem Kauf nachträglich versichern? Ja, selbstverständlich ist eine nachträgliche Absicherung des Smartphones mit einer Handyversicherung möglich. Der Abschluss dieser Versicherung muss nicht unbedingt am Tag des Kaufs erfolgen.

Ist eine nachträgliche Handyversicherung möglich?

Ja, selbstverständlich ist eine nachträgliche Absicherung des Smartphones mit einer Handyversicherung möglich. Der Abschluss dieser Versicherung muss nicht unbedingt am Tag des Kaufs erfolgen. So gibt es verschiedene Handyversicherungsanbieter, die sogar eine Absicherung bis zu 12 Monate nach Kauf zulassen und anbieten.

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Wie geht es mit einer Handyversicherung abzuschließen?

Der Abschluss einer Handyversicherung ist vergleichsweise einfach und geht schnell vonstatten: Um eine Handyversicherung abzuschließen, benötigt man den Kaufpreis und das Datum, an welchem man sein Handy erstanden hat. Zusätzlich benötigen Versicherer den Hersteller, das Handy-Modell und die Seriennummer (IMEI).

Was ist die Richtlinie für eine Handyversicherung?

Als Richtlinie gilt für eine Handyversicherung in der Regel, dass im ersten Jahr des Handykaufs der Kaufpreis, im zweiten Jahr 80 und im dritten Jahr 60 Prozent erstattet wird. Über das dritte Jahr hinaus ist üblicherweise keine Beteiligung seitens der Handyversicherung möglich. Der pro Monat für die Handyversicherung zu entrichtende Betrag

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