Kann mein Chef einfach mein Gehalt kurzen?

Kann mein Chef einfach mein Gehalt kürzen?

Lohn darf grundsätzlich nicht gekürzt werden Der Arbeitnehmer arbeitet, der Arbeitgeber zahlt ihm Lohn. Der Arbeitnehmer schuldet grundsätzlich nur ein bloßes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Grundsätzlich ist eine Gehaltskürzung wegen schlechter Leistung daher nicht ohne weiteres möglich.

Bis wann Lohnsteuerbescheinigung korrigieren?

Die Korrektur eines fehlerhaften Lohnsteuerabzugs darf nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat.

Bis wann muss mein Gehalt da sein?

Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Wenn sie also nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber das Entgelt nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig (§ 614 BGB).

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Kann man den lohnzahlungstermin ändern?

Kann man den einfach Lohnzahlungstermin ändern und dafür einen Monat mit 10 Tagen mehr abrechnen. Wie gesagt, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag wann der Lohn (spätestens) gezahlt werden muss, kann der Arbeitgeber dies nicht einseitig ohne Ihre Zustimmung ändern.

Ist der Lohn am Ende des Monats auszurichten?

Obwohl das Gesetz in Anlehnung an die monatliche Lohnperiode bestimmt, dass der Lohn am Ende des Monats auszurichten ist, können grundsätzlich durch Abrede (persönlich oder im Reglement) oder Übung beliebige Zahlungstermine vereinbart werden.

Wann muss der Arbeitgeber den Lohn bezahlen?

Oft stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ab wann der Mitarbeitende Anspruch auf den Lohn hat und bis wann er Zeit hat, diesen auszuzahlen. Gemäss Art. 323 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden den Lohn grundsätzlich am Monatsende bezahlen.

Was sind die angemessenen Fristen für Lohnabrechnung?

Als angemessene Frist gelten 14 Tage. Reagiert der Arbeitgeber in dieser Zeit nicht auf die Einwände, kann der Arbeitnehmer weitere Schritte einleiten. Übrigens kann der Arbeitnehmer nicht nur einer fehlerhaften Lohnabrechnung widersprechen, sondern auch reklamieren, wenn er gar keine Lohnabrechnung bekommen hat.

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