Was darf in der Bilanz aktiviert werden?

Was darf in der Bilanz aktiviert werden?

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB). Ein Aktivierungswahlrecht besteht für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Was ist Aktivierungsfähigkeit?

Bezeichnung für die Bilanzierung von Vermögensgegenständen nach Handelsrecht auf der Aktivseite. Nach § 246 I HGB hat eine Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände des Unternehmens zu enthalten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt wird. Dies wird auch als abstrakte Aktivierungsfähigkeit bezeichnet.

Was versteht man unter Aktivierung?

Unter Aktivierung versteht man die Aufnahme eines Vermögensgegenstandes ( HGB -Terminologie) bzw. Vermögenswerts /Assets ( IFRS -Terminologie) in der Aktivseite der Bilanz. Ob eine Aktivierung erfolgen muss, darf oder zu unterbleiben hat, ergibt sich aus handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.

Wie funktioniert der Aktivierungsprozess?

Der Aktivierungsprozess kann mithilfe des Telefons oder über das Internet erfolgen. Die Aktivierung ist anonym und erfordert keine Angabe persönlicher Daten. Die während der Aktivierung erfassten Informationen werden nicht zur persönlichen Identifizierung verwendet.

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Was versteht man unter Aktivierung im Handelsrecht?

Man unterscheidet im Handelsrecht: Unter Aktivierung versteht man die Bildung eines Aktivpostens in der Handelsbilanz oder Steuerbilanz. Gegenstand der Aktivierung sind in der Handelsbilanz Vermögensgegenstände, in der Steuerbilanz positive Wirtschaftsgüter.

Welche Fälle sind in der Aktivierung zu unterscheiden?

Im Zusammenhang mit der Aktivierung sind drei Fälle zu unterscheiden: das Aktivierungsverbot, das Aktivierungswahlrecht und die Aktivierungspflicht; in den beiden letztgenannten Fällen spricht man auch von Bilanzierungswahlrecht und Bilanzierungspflicht.

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