Wer zahlt Gebaudeversicherung bis zum Grundbucheintrag?

Wer zahlt Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag?

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt vor, dass die Gebäudeversicherung nach Verkauf des Hauses mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch auf diesen übergeht. Der neue Eigentümer hat die Wohngebäudeversicherung quasi mitgekauft.

Wer muss die Gebäudeversicherung kündigen?

Dann müssen Sie als neuer Eigentümer die Kosten allein tragen. Wird die Gebäudeversicherung hingegen gekündigt – egal, ob von Ihnen oder seitens der Versicherung –, ist allein der Verkäufer in der Pflicht.

Wann kann ich die Gebäudeversicherung kündigen?

Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung muss Ihrem Versicherer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.

Was ist eine Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die Hausbesitzer abschließen können. Sie deckt Schäden durch Brand, Leitungswasser, Hagel und Sturm sowie Blitzschlag an Haupt- und Nebengebäuden. Wird ein Gebäude veräußert, besteht in aller Regel bereits eine Gebäudeversicherung.

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Was bringt die automatische Übertragung der Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer?

Die automatische Übertragung der Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer bringt einige Vorteile mit sich. Käufer können sich sicher sein, dass der Versicherungsschutz nach der Veräußerung nahtlos weiterläuft. Sie müssen sich in der ohnehin stressigen Zeit des Hauskaufs und Umzugs nicht auch noch nach einer neuen Versicherung umsehen.

Wie kann der Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer übertragen werden?

Damit der Versicherungsvertrag auf den neuen Hausbesitzer übertragen werden kann, muss die Versicherung natürlich über den Eigentümerwechsel in Kenntnis gesetzt werden. Laut § 97 VVG sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer dazu verpflichtet, den Versicherer unverzüglich über die Veräußerung zu informieren.

Wann muss der neue Eigentümer die Versicherung behalten?

Entspricht die Versicherung des Vorbesitzers nicht den eigenen Vorstellungen, muss der neue Eigentümer sie nicht unbedingt behalten. Er kann auch innerhalb einer gewissen Frist kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Die Frist: innerhalb eines Monats nach aktualisiertem Grundbucheintrag.

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