Werden Uberweisungen dem Finanzamt gemeldet?

Werden Überweisungen dem Finanzamt gemeldet?

Ungeklärte Geldeingänge können höhere Bareinzahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland sein. Oft werden diese Vorgänge dem Finanzamt durch eine Anzeige der Bank nach dem Geldwäschegesetz bekannt.

Kann das Gericht in das Konto einsehen?

Die Kontenabfrage ist Alltag geworden. Da werden nicht nur Topverdiener kontrolliert, sondern auch Normalbürger. Und nicht nur das Finanzamt fragt fleißig nach: Auch Arbeitsämter, Sozialämter und Gerichte dürfen die Kontodaten einsehen. Dasselbe gilt bei Anträgen auf Wohngeld, Erziehungsgeld oder Bafög.

Was ist eine GMSG Selbstauskunft?

Als Finanzinstitut sind wir aufgrund von GMSG gesetzlich dazu verpflichtet, Daten zur steuerlichen Ansässigkeit (Steuerland/Steuerländer und Steuernummer/n) von Ihnen einzufordern. (Für eine steuerliche Ansässigkeit in Österreich ist keine Steuernummer erforderlich.)

Was ist im Kontenregister verzeichnet?

Im Kontenregister ist verzeichnet, wer welche Konten bei welchen Banken hat und wer auf diese Konten zugreifen darf. Rechtliche Grundlage ist das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG), das im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 116/2015 kundgemacht wurde und grundsätzlich mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten ist.

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Wann ist das Kontenregister in Österreich in Betrieb?

Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 wurde am 7. Juli 2015 im österreichischen Nationalrat das sogenannte „Bankenpaket“ beschlossen; das KontRegG ist ein Teil dieses Pakets. Das Kontenregister ist seit 10. August 2016 in Betrieb und seit 5. Oktober 2016 abfragebereit.

Welche Kontostände sind im Kontenregister enthalten?

Im Kontenregister sind nur die Namen der Personen/Unternehmen, die Konto-bzw. Schließfachnummern sowie die Kredit- oder Finanzinstitute ersichtlich. Nicht enthalten sind Kontostände und Bewegungen auf dem Konto selbst. Diese sind erst bei einer richterlich genehmigten Konteneinschau ersichtlich.

Welche Abgabenbehörden haben Zugang zum zentralen Kontenregister?

Zugang zum Zentralen Kontenregister haben die Abgabenbehörden des Bundes, aber auch Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden und das Bundesfinanzgericht. Die im Bundeskriminalamt angesiedelte Geldwäschemeldestelle – im Fachjargon „Financial Intelligence Unit“ (FIU) genannt – hat indes keinen Zugriff auf die Datenbank.

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