Wie lange Pause zwischen zwei Psychotherapien?

Wie lange Pause zwischen zwei Psychotherapien?

Dabei ist nur zu beachten, dass nach der Psychotherapie-Vereinbarung eine Psychotherapie grundsätzlich nicht länger als sechs Monate unterbrochen werden soll. Die Testverfahren nach den GOP 35300 bis 35302 dürfen während einer KZT bis zu dreimal abgerechnet werden.

Wie oft zur Therapie?

Generell sollte die Behandlung drei Sitzungen pro Woche nicht überschreiten. Üblich sind ein bis zwei Termine. Eine Sitzung ist 50 Minuten lang. Die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind schon als Kurzzeittherapie mit 25 Stunden möglich.

Wie viele Psychotherapeuten darf ich ausprobieren?

Anspruch auf 2 bis 4 Probesitzungen bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Bei Kindern und Jugendlichen können 2-6 Probesitzungen stattfinden. Die Probesitzungen werden jedoch nur erstattet, wenn es sich um eine kassenzugelassene Praxis handelt.

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Wie oft kann man eine Therapie verlängern?

Nach Ende der Therapie ist es erst nach einer Pause von 2 Jahren möglich, einen neuen Therapieantrag problemlos bewilligt zu bekommen. Sollte es innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums nötig sein, einen neuen Therapieantrag zu stellen, müssen besondere Gründe vorliegen, damit dies von der Krankenkasse genehmigt wird.

Wann ist eine Therapie zu Ende?

Zunächst gilt grundsätzlich, dass Sie jede Therapie zu jedem Zeitpunkt beenden können, wenn Sie dies für notwendig halten. Sinnvollerweise sollte dies aber erst dann erfolgen, wenn es Ihnen spürbar besser geht oder wenn Sie gelernt haben, anders als bisher mit Ihren Beschwerden umzugehen.

Wie lange kann man Therapie machen?

Diese „Stundenkontingente“ sind unterschiedlich groß, je nachdem, welches psychotherapeutische Verfahren eingesetzt wird. Bei einem Erwachsenen sind es zunächst bei einer verhaltenstherapeutischen oder Tiefenpsychologisch fundierten Behandlung bis zu 60 Stunden, bei einer Analytischen Psychotherapie bis zu 160 Stunden.

Kann ich meinen Psychotherapeuten wechseln?

Als gesetzlich versicherter Patient sowie als Beihilfeberechtigter haben Sie ein Recht auf Probatorische Sitzungen. Sie sollten sich möglichst während dieser ersten Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten. Das ist problemlos möglich.

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Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und bei der Patientin/dem Patienten muss eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden.

Was sind die psychisch-Kranken-Gesetze?

Die Psychisch-Kranken-Gesetze ermöglichen die Unterbringungen auch, wenn „bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet“ sind. Sie regeln die Befugnisse von Polizei, Ordnungsämtern, Sozialpsychiatrischen Diensten und rechtlichen Betreuern.

Was bietet der Sozialpsychiatrische Dienst an?

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet kostenlose Beratung und Hilfe für erwachsene Menschen mit seelischen Problemen, psychischen Erkrankungen, in akuten Krisensituationen, bei Suizidgedanken, Suchtproblemen, altersbedingten seelischen Störungen und geistigen Behinderungen an, auch für Angehörige und das soziale Umfeld.

Wie muss die Kostenübernahme der Psychotherapie beantragt werden?

Im Anschluss an die Probesitzungen stellt die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut die Diagnose und muss die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Kasse beantragt werden.

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