Was hat der Empfanger einer Gutschrift zu beachten?

Was hat der Empfänger einer Gutschrift zu beachten?

Der Empfänger einer Gutschrift hat darauf zu achten, dass er der Gutschrift zeitnah widerspricht, sofern sie offenkundig fehlerhaft ist – ansonsten droht ihm womöglich eine „Strafsteuer“ nach § 14c UStG wegen eines überhöhten oder ungerechtfertigten Steuerausweises. Gutschriften i. S. d. UStG müssen auch explizit als solche bezeichnet werden.

Warum sind Gutschriften eine Form von Rechnungen?

Da Gutschriften auch eine Form von Rechnungen sind (§ 14 Abs. 2 UStG), ist der Leistungsempfänger – der Ersteller der Gutschrift – zum Vorsteuerabzug berechtigt und der Leistungserbringer zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet.

Kann man Rechnungen als Gutschriften ausgestaltet werden?

Rechnungen i. S. d. UStG können auch als Gutschriften ausgestaltet werden. Die Abrechnung über Lieferungen/Leistungen mittels Gutschrift ist jedoch nicht selten mit Fehlern behaftet, zumal der Ausdruck „Gutschrift“ im Sprachgebrauch regelmäßig nicht für Gutschriften i. S. d. UStG verwendet wird.

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Welche Pflichtangaben muss eine Gutschrift enthalten?

Die Gutschrift ist aus steuerrechtlicher Sicht eine Rechnung. Daher muss das Gutschriftsverfahren alle Pflichtangaben enthalten, die der Gesetzgeber hierfür vorsieht. Dazu gehören: Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Empfängers der Leistung. Steuernummer des Leistungserbringers (wenn vorhanden: Ust-IDNr.).

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Kann eine Gutschrift ohne weiteres erstellt werden?

Eine Gutschrift kann nicht ohne Weiteres erstellt werden. Es muss eine Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern bestehen. Denn theoretisch kann der Empfänger der Gutschrift dem Gutschriftsverfahren widersprechen und darauf bestehen, selbst eine Rechnung zu stellen. Aus steuerrechtlicher Sicht ist die Gutschrift eine Rechnung.

Ist der Nettobetrag der Gutschrift eine Betriebsausgabe?

Für den Ersteller der Gutschrift ist der Nettobetrag der Gutschrift eine Betriebsausgabe, die seinen steuerlichen Gewinn mindert. Umgekehrt ist es beim Empfänger der Gutschrift: Die Gutschrift erhöht seine Betriebseinnahmen, seinen Gewinn und seine Zahllast bei der Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung.

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