Was versteht man unter arztlicher Zweitmeinung?

Was versteht man unter ärztlicher Zweitmeinung?

Unter einer ärztlichen Zweitmeinung versteht man die zweite, unabhängige Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch einen zweiten Arzt. Die zweite Einschätzung kann sich dabei auf eine Erkrankung oder eine Behandlungsmaßnahme beziehen.

Welche ärztliche Zweitmeinung ist gesetzlich geregelt?

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür die Kosten übernehmen. Gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung besteht nur bei planbaren Eingriffen (z.B. OP). Welche Eingriffe konkret zweitmeinungsfähig sind ist bisher nicht geregelt, da eine verbindliche Richtlinie auf sich warten lässt.

Ist es möglich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen?

Bei bestimmten Diagnosen hat der Patient das Recht, sich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen. Besonders dann ist dies anzuraten, wenn es um Zahlungen eines Eigenanteils geht, wie beispielsweise bei einem angedachten Zahnersatz.

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Wer übernimmt die Zweitmeinung?

Wird eine zweite Meinung benötigt, stehen viele Patienten erst einmal vor der Frage, wer dafür die Kosten übernimmt. Im Sozialgesetzbuch 5 sind die Kosten für die Krankenkassen geregelt, aber die Zweitmeinung ist hier nicht aufgeführt.

https://www.youtube.com/watch?v=5k14ctmTfjg

Ist das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung sinnvoll?

Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist selbstverständlich nur sinnvoll, wenn der zweite Arzt über große Erfahrung auf dem relevanten Fachgebiet verfügt. Dabei können Patienten abwägen: Vertraut man auf den Tipp, den der behandelnde Arzt gibt?

Wie kann ich eine Zweitmeinung ersetzen?

Die eigene Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Therapie kann jedoch auch eine Zweitmeinung nicht ersetzen. Unterscheiden sich die Ansichten der beiden Ärzte, kann das Patienten durchaus verunsichern. Dann kann es helfen, die unterschiedlichen Behandlungsvorschläge offen mit dem Arzt zu besprechen.

Kann ich eine zweite Meinung einholen?

Zweite Meinung einholen: Aber nur heimlich! Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir entscheiden. Denken wir. Gerade Meinungen gehen ja oft auseinander. Gut beraten ist also, wer mindestens noch eine Zweitmeinung einholt. Denkste!

Was ist das Recht auf eine Zweitmeinung?

Darin wurde festgeschrieben, dass Patienten grundsätzlich ein Recht auf das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung haben. Dies bedeutet, dass Ärzte kooperieren müssen, wenn ein Patient den Wunsch einer Beurteilung durch einen zweiten, unabhängigen Arzt hat. Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

Was dürfen Patienten in keinem Fall tun?

Eines dürfen Patienten in keinem Fall tun: Wer dem zweiten Arzt gegenüber verschweigt, dass bereits ein Befund erhoben wurde, kann Schwierigkeiten mit der Kasse bekommen. Denn wenn dieser Arzt die Behandlung als Erstuntersuchung abrechnet, kann der Patient zur Verantwortung gezogen werden.

Wie hat sich die Welt der Medizin verändert?

„Second Opinion“: Die Welt der Medizin hat sich verändert – Patienten und ihre Angehörige profitieren heute von einer Transparenz im Gesundheitswesen, wie wir sie noch nie kannten.

Wie übernimmt die Krankenkasse die Zweitmeinung?

Bei privat Versicherten übernimmt die Kosten der Zweitmeinung in der Regel die Kasse. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie sich vorab auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) informieren, Beratungstelefon: 0800 0 11 77 22 (aus dem Festnetz kostenlos).

Was ist die zweite Meinung vom Zahnarzt?

Grundlage einer fundierten Beratung im Rahmen der zweiten Meinung vom Zahnarzt ist der individuelle Heil- und Kostenplan (beispielsweise für aufwendige Zahnersatzarbeiten). Der beratende Zahnarzt schöpft aus seiner umfangreichen Berufserfahrung und erläutert die geplante Behandlung seines Kollegen.

Wie erhalten sie eine zweite zahnärztliche Meinung?

Eine zweite zahnärztliche Meinung erhalten Sie in vielen Fällen heute übrigens auch schon online und kostenlos auf spezialisierten Serviceportalen. Nutzen Sie ruhig eine dieser vielen Möglichkeiten für eine zahnärztliche Zweitmeinung. Das gibt Ihnen mehr Sicherheit und spart Kosten bei vielen Zahnbehandlungen.

Wie weist der Arzt auf die eingriffsspezifische Entscheidungshilfe hin?

Die Ärztin oder der Arzt weist zudem auf die eingriffsspezifische Entscheidungshilfe des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Internet hin und teilt dem Patienten mit, wo eine Liste mit entsprechenden Zweitmeinerinnen und Zeitmeinern bereitsteht.

Wie kann ich eine zweite Meinung einholen?

Die zweite Meinung ist ein freiwilliges Angebot, das Sie nicht in Anspruch nehmen müssen. Wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, finden Sie im Internet eine Liste der dafür zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte. Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nach geeigneten Spezialisten nachfragen.

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