Welche Arbeitnehmer durfen auch unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns entlohnt werden?

Welche Arbeitnehmer dürfen auch unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns entlohnt werden?

Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

In welchen Branchen gilt der Mindestlohn nicht?

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen? Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter, Langzeitarbeitslose, Freiberufler und Selbstständige erhalten keinen Mindestlohn.

Wer bezieht Mindestlohn?

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten.

Ist ein Praktikum mit dem Mindestlohn vergütet?

Im Regelfall müssen Arbeitgeber ein Praktikum nicht mit dem Mindestlohn vergüten. Die Ausnahmen von der Lohnuntergrenze gelten allerdings nicht für alle Praktikumsformen, weshalb Praktikanten unter bestimmten Umständen doch einen Anspruch darauf haben, mit mindestens 9,50 Euro (Stand: Januar 2021) brutto pro Stunde entlohnt zu werden.

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Was sind die mit dem Mindestlohn einhergehenden Ausnahmen?

Die mit dem Mindestlohn einhergehenden Ausnahmen, die den gerade beschriebenen Übergangsregelungen geschuldet waren, bezogen sich unter anderem auf folgende Branchen: Land- und Forstwirtschaft & Gartenbau: Ab dem 1. Wäschereidienstleister: Bis Juli 2016 wurden 8,00 Euro und ab dem 1. Textilbranche: Ab dem 1.

Warum schließen die sich auf den Mindestlohn beziehenden Ausnahmen ein?

Die sich auf den Mindestlohn beziehenden Ausnahmen schließen weiterhin Auszubildende ein. Dies ist darin begründet, dass eine Ausbildung nicht vorrangig dem Zweck dient, Geld zu verdienen, um damit die Lebenshaltungskosten decken zu können.

Welche Tätigkeiten sind vom Mindestlohn ausgenommen?

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen. Mindestlohn: Die Ausnahmen gelten auch im Ehrenamt. Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, erhalten normalerweise gar keine Vergütung. Daher gelten sie im Grunde genommen auch nicht als Arbeitnehmer.

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