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Kann der Arbeitgeber das Handy wegnehmen?

Kann der Arbeitgeber das Handy wegnehmen?

Das Handy wegzunehmen, ist gefährlich für den Arbeitgeber und wohl höchstens nach mehrmaliger Androhung als kurzfristige Sanktion möglich. Der Arbeitnehmer muss aber mit einer Abmahnung rechnen bei Zuwiderhandlung der Anweisungen des Chefs.

Kann Arbeitgeber Handy überwachen?

Eine ständige oder heimliche Überwachung der Firmenhandys durch den Arbeitgeber ist prinzipiell also nicht gestattet. Dennoch hat er je nach Vertragsmodell das Recht, wichtige Daten einzusehen oder die private Nutzung des Handys, wenn diese verboten wurde, stichprobenartig zu überprüfen.

Kann der Arbeitgeber Trinken am Arbeitsplatz verbieten?

Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmern verbieten, am Arbeitsplatz zu essen und zu trinken, hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen. Denn es geht um das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung und um das betriebliche Zusammenleben.

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Was ist am Arbeitsplatz nicht erlaubt?

Mancher Arbeitsplatz erinnert an den Schreibtisch zuhause. Doch nicht jede Annehmlichkeit ist im Büro erlaubt. Während der Dienstzeit Musik hören, SMS schreiben, essen: Vieles, was Angestellte für selbstverständlich halten, darf der Chef verbieten – oder sogar mit einer Kündigung ahnden.

Wie darf der Arbeitgeber das Smartphone am Arbeitsplatz verbieten?

Wie wir oben gesehen haben, darf der Arbeitgeber das Smartphone am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verbieten. Etwas anderes ist es in den Pausen. Hier wird es schwieriger, dem Arbeitnehmer das Handy komplett zu untersagen. Die Pausenzeiten gehören dem Arbeitnehmer und grundsätzlich darf er allein entscheiden, was er in dieser Zeit macht.

Warum darf der Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz verbieten?

Sofern der Gebrauch des Smartphones noch nicht zu einer betrieblichen Übung geworden ist, darf der Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit ohne weiteres verbieten – und das gleich aus mehreren Gründen.

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Wie kann der Chef das Smartphone verbieten?

So gilt grundsätzlich: In den Pausen und außerhalb der Betriebsräume kann der Chef das Smartphone nicht verbieten. Hier können Angestellte frei entscheiden, wie sie ihre Zeit nutzen.

Kann man sich für ein Nutzungsverbot von privaten Smartphones entscheiden?

Sollten Sie sich für ein Nutzungsverbot von privaten Smartphones entscheiden, hat das auch Auswirkungen auf Ihr bisheriges Kommunikationsverhalten. „Sie dürfen dann nicht erwarten, dass Mitarbeiter unterwegs an ihr Handy gehen, wenn Sie anrufen“, betont Höltkemeier.

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