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Wann darf ich Gesprache aufzeichnen?

Wann darf ich Gespräche aufzeichnen?

Zum einen sind Aufnahmen bei Telefonaten mit Hilfs‑, Rettungs- oder Sicherheitsdiensten straflos. Zum anderen dürfen Telefonate im Geschäftsverkehr aufgenommen werden. Dies aber nur dann, wenn das Telefonat Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt hat.

Ist es verboten jemanden aufnehmen?

Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich: Heimliche Aufnahmen sind nicht erlaubt und unter bestimmten Bedingungen sogar strafbar. Das Strafgesetzbuch zählt dazu Bildaufnahmen von Menschen in „einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“. Dazu zählen zum Beispiel Umkleidekabinen oder Schultoiletten.

Wie kann man ein Handy Gespräch aufnehmen?

Aufzeichnung während eines Anrufs starten

  1. Öffnen Sie die Telefon App .
  2. Rufen Sie jemanden an oder nehmen Sie einen Anruf entgegen.
  3. Wenn Sie den Anruf aufzeichnen möchten, tippen Sie auf dem Display für den laufenden Anruf auf „Aufzeichnen“ .
  4. Soll die Aufzeichnung beendet werden, tippen Sie auf „Aufzeichnung beenden“ .
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Wie kann ich ein Telefongespräch aufzeichnen?

Wollen Sie ein Telefongespräch aufzeichnen, dann müssen Sie vorher die andere Seite um Erlaubnis bitten: „Sind Sie einverstanden, dass ich das Gespräch aufzeichne?“ Erst wenn der Gesprächspartner zustimmt, dürfen Sie das Aufnahmegerät einschalten.

Was ist das Abhören eines Telefongesprächs?

Das Abhören eines Telefongesprächs entspricht dem Akt der Aufzeichnung einer Unterhaltung ohne das Wissen einer der Parteien. Es ist generell illegal, außer in bestimmten Situationen zur Durchsetzung von Gesetzen.

Kann man mit einem anderen Smartphone das Gespräch aufzeichnen?

Sie können dann mit einem anderen Smartphone oder einem anderen aufnahmefähigen Gerät das Gespräch aufzeichnen. Heutzutage besitzen eigentlich alle Smartphones eine integrierte App, mit der Sie Aufnahmen machen können. Diese trägt meistens den Namen „Sprachmemos“.

Was sollten sie als Privatperson aufnehmen?

Nehmen Sie als Privatperson ein Telefonat auf, müssen Sie auch diese Zustimmung aufnehmen. Damit alles rechtlich einwandfrei ist, sollten Sie erst die Zustimmung einholen, dann die Aufnahme starten und anschließend nochmals die Zustimmung einholen und dabei erwähnen, dass der Gesprächspartner bereits vor der Aufnahme schon zugestimmt hat.

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