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Welche Fragen sind zulassig in der Bewerbung?

Welche Fragen sind zulässig in der Bewerbung?

Zulässig sind stets solche Fragen, die für die zu besetzende Stelle relevant sind: Dies gilt insbesondere für Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach Zeugnis- und Prüfungsnoten. Die Frage nach Sprachkenntnissen ist ebenfalls erlaubt, soweit diese Qualifikation ein Kriterium für die zu besetzende Stelle ist.

Was sind zulässige und unzulässige Fragen?

Zulässige Fragen muss man wahrheitsgemäß beantworten, sonst kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten, fristlos kündigen und unter Umständen sogar Schadensersatz verlangen. Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden.

Welche Fragen müssen im Bewerbungsgespräch nicht beantwortet werden?

“ Da der Gesetzgeber also eine Diskriminierung auf Grund von Familienstand, Kindern/Kinderwunsch, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung verbietet, sind Fragen, die diese Themenbereiche betreffen, im Bewerbungsgespräch generell unzulässig.

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Warum dürfen Arbeitgeber diese Fragen nicht stellen?

Vorstellungsgespräch: Diese Fragen dürfen Arbeitgeber nicht stellen. Grundsätzlich dürfen Sie nicht nach den finanziellen Verhältnissen des Bewerbers fragen. Es sei denn Sie möchten z. B. einen Kassierer für ein Geldinstitut einstellen oder vergeben eine Position mit Prokura.

Wann ist das Fragerecht des Arbeitgebers zu bestimmen?

Wann und wo diese Grenzen bestehen, ist anhand einer Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen des Arbeitgebers und des Bewerbers, zu bestimmen. Das Fragerecht des Arbeitgebers besteht jedenfalls nur insoweit, als dass die Fragen für das potentielle Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind.

Welche Informationen dürfen vom Arbeitgeber erfragt werden?

Informationen, die hier vom Arbeitgeber erfragt werden dürfen sind der Schulabschluss, Berufsausbildung oder Studium, spezielle Qualifikationen, Fort- und Weiterbildungen, aber auch Schul- und Arbeitszeugnisse vorheriger Arbeitgeber. Auch Fremdsprachenkenntnisse dürfen erfragt werden.

Kann der Arbeitgeber eine unzulässige Frage beantworten?

Stellt der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage, muss der Bewerber sie nicht beantworten. Allerdings macht er sich damit verdächtig. Daher erlauben Gerichte es auch, wenn der Bewerber eine falsche Antwort gibt (BAG, 21.2.1991 – 2 AZR 449/90).

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