Rat

Wer kann Mietkautionssparbuch auflosen?

Wer kann Mietkautionssparbuch auflösen?

Kautionssparbuch: Auflösen nur nach Freigabe des Vermieters möglich.

Wer kann ein mietkautionskonto auflösen?

Das Kautionssparbuch ist per Verpfändungserklärung an den Vermieter abgetreten und kann ohne Zustimmung des Mieters vom Vermieter nicht aufgelöst werden. Es besteht aus dem Sparbuch und der dazugehörigen Sparbuchkarte, die beide dem Vermieter ausgehändigt werden.

Wer kann ein mietkautionskonto eröffnen?

Auch der Vermieter kann ein Mietkautionskonto bei seiner Bank oder Sparkasse eröffnen, auf welches der Mieter die Kaution einzahlt. Das Konto lautet dann nicht auf den Namen des Mieters, sondern auf den Vermieter. Es wird rechtssicher treuhänderisch durch die Bank oder Sparkasse verwaltet.

Wie lange kann ich die Kaution zurückverlangen?

Wie lange kann ich die Kaution zurückverlangen? Die Kaution verjährt nach 30 Jahren und ist daher noch sehr lange nach Rückgabe der Wohnung rückforderbar. Sinnvoll ist jedoch trotzdem eine möglichst rasche Rückforderung, da die Beweissicherheit des Wohnungszustandes bei Rückstellung mit den Jahren immer schlechter wird.

LESEN:   Was ist ein Wasserstoffatom?

Wie lange kann die Kaution zurückgehalten werden?

In der Regel kann die Kaution bis zur Fälligkeit zurückgehalten und dann mit der entstandenen Summe verrechnet bzw. aufgerechnet werden. So ist es durchaus möglich, dass Vermieter die Kaution für die Nebenkosten einbehalten, bis die Abrechnung vorliegt. Das ist bis zu zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum möglich.

Was ist die Frist der Kaution nach Auszug?

Fälligkeit der Kaution nach Auszug Die Frist, innerhalb derer eine Mietkaution durch den Vermieter zu verwerten oder zurückzugeben ist, ist nicht gesetzlich bestimmt. Von der Rechtsprechung werden in eigenem Ermessen unterschiedliche Zeiträume gewährt.

Wie lange dauert die Rückzahlung der Kaution?

Für den Zeitpunkt der Rückzahlung gibt es leider keine einheitlichen Gesetze oder Regelungen. Sie hängt immer vom konkreten Fall ab. In der Praxis dauert die Rückzahlung meist zwischen drei und sechs Monate. Laut AG Potsdam [ Urteil v. 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09] kann der Vermieter die Kaution über sechs Monate einbehalten.

Kategorie: Rat

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben