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Wie wertvoll sind meine Daten?

Wie wertvoll sind meine Daten?

Die Financial Times hat einen Datenrechner veröffentlicht, welcher anzeigt wieviel ein Marketer für den eigenen Datensatz ungefähr bezahlen würde. Durchschnittlich ist ein Datensatz mit mehr als 30 Merkmalen ca. 1 Euro wert.

Unter welchen Bedingungen darf der adresshandel meine Daten an andere Unternehmen verkaufen?

Der Handel mit personenbezogenen Daten durch nicht-öffentliche Stellen, d.h. nicht durch Behörden, ist maßgeblich in § 28 BDSG geregelt. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten zum Zwecke des Adresshandels oder für fremde Werbezecke nur mit schriftlicher Einwilligung verwendet und genutzt werden.

Warum werden unsere Daten verkauft?

Datensätze zu kaufen hat über kurz oder lang vor allem ein Ziel: den Kundenstamm des Käufers zu erweitern. Der Datenhandel ist eines der wichtigsten Mittel des Direktmarketings. Dabei versenden die Firmen Werbematerialien an potentielle Neukunden des Unternehmens.

Ist der Kauf von Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz möglich?

1.1 Der Kauf von Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist nur dann möglich, wenn die Daten durch den Verkäufer legal gespeichert worden. Es kommt also zunächst darauf an, ob die Kundendaten legal gespeichert wurden. Dies ist in § 28 BDSG geregelt.

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Ist der Weiterverkauf der Daten erlaubt?

1.2 Weiterverkauf der Daten. Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass der Betroffene der Verwendung seiner Daten widersprechen kann ( § 28 IV BDSG siehe unten). Tut er dies, so dürfen seine Daten nicht genutzt oder weitergegeben werden, obwohl es nach § 28 III BDSG grundsätzlich erlaubt wäre.

Wie dürfen personenbezogene Daten genutzt werden?

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten zum Zwecke des Adresshandels oder für fremde Werbezecke nur mit schriftlicher Einwilligung verwendet und genutzt werden. Bezüglich der Einwilligung ist aber zu unterscheiden zwischen der Einwilligung zur Weitergabe und der Einwilligung zur Nutzung der Daten, z.B. für Werbezwecke.

Wie ist der Handel mit personenbezogenen Daten geregelt?

Die Antwort auf diese Frage bezieht auch die Nutzung der Daten durch den Käufer ein. Der Handel mit personenbezogenen Daten durch nicht-öffentliche Stellen, d.h. nicht durch Behörden, ist maßgeblich in § 28 BDSG geregelt.

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