Wie lang ist ein Pressetext?

Wie lang ist ein Pressetext?

Andere Presseportale kürzen Pressemitteilungen automatisch, wenn die Texte zu lang sind. Die ideale Länge für Online-Pressemitteilungen liegt daher zwischen 300 und 500 Wörtern bzw. zwischen 2.000 und 3.500 Zeichen.

Wie viele Wörter hat eine Pressemitteilung?

Die deutsche Pressemitteilung setzt sich aus einer Headline von durchschnittlich 90 Zeichen und 438 Wörtern zusammen. Beinhaltet eine Meldung Multi-Media-Material, steigern sich die Zugriffe um 33 Prozent im Vergleich zu einer reinen Textmeldung. Dies ergab die Auswertung des Presseportals der dpa-Tochter news aktuell.

Was ist ein PR Text?

PR-Artikel (PR-Texte) sind ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit (kurz PR, siehe auch Organisationskommunikation) und gehören in den Bereich der schriftlichen Öffentlichkeitsarbeit. Vielfach dienen sie der externen Kommunikation von Personen, die sich nicht kennen oder nur locker verbunden sind.

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Wie viele Wörter erhält eine Pressemitteilung?

Die Pressemitteilung erhält einen Titel, Untertitel und Textkörper und eventuell ein Bild oder Logo. 200 bis 300 Wörter reichen speziell mit b2b Sektor aus, maximal 500 dürfen es bei schwierigen Themen sein – wenn sie wirklich informativ sind. Die Überschriften erhalten eine SEO kompatible Formatierung.

Wie sollte eine Pressemitteilung geschrieben werden?

Sie sollte kurz, klar und auf den Punkt sein: Eine “ultrakompakte” Version des Hauptpunkts der Pressemitteilung. Viele PR Profis empfehlen, die Schlagzeile zum Schluss zu schreiben, nachdem der Rest der Mitteilung fertig geschrieben ist.

Was ist die ideale Schlagzeile für eine Pressemitteilung?

Die ideale Schlagzeile ist kurz und bringt die Kernaussage Deiner Pressemitteilung auf den Punkt. Sie ist also im Grunde die Kurzzusammenfassung der Pressemitteilung. Daher empfehlen PR-Profis auch, die Schlagzeile erst ganz zum Schluss zu schreiben. Sie sollte einen sog.

Wie beginnt eine Pressemitteilung mit dem Datum?

Eine Pressemitteilung beginnt stets mit dem Datum und dem Ort – letzterer kann jedoch auch weggelassen werden, wenn er beim Leser zu Verwirrung führen könnte. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ort, an dem die Mitteilung geschrieben wird, ein anderer ist als der Standort des Unternehmens, um das es geht.

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